Aktuelle Corona-Regeln im Land Brandenburg für den Besuch von Pflegeeinrichtungen
Ab sofort ist der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen uneingeschränkt möglich.
Um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, wird dringend empfohlen
vor dem Besuch einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.
Das umfasst auch geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher.
Nicht geimpfte Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest vorweisen.
Besucherinnen und Besucher haben in den Räumen der Einrichtung, einschließlich der Bewohnerzimmer,
eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
Ausnahmen für eine Befreiung von der Maskenpflicht (z.B. durch ein medizinisches Attest) gelten für den Zutritt in die Einrichtung nicht.
Alternativ kann dann mit einer OP-Maske der Zutritt gewährt werden.
Wir möchten sie bitten, beim Betreten und Verlassen der Einrichtung Ihre Hände zu desinfizieren.
Grundsätzlich soll auch weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu nicht besuchten anderen Personen beachtet werden.
Personen mit Symptomen, die für eine Infektion mit SARS-CoV-2 sprechen können (Erkältungssymptome, aber auch Geruchs- oder Geschmacksverlust),
sollten von Besuchen dringend absehen.