Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit dem 01. Juni 2022 ist die Testpflicht im Land Berlin insofern entfallen, als dass Sie Zutritt zur Einrichtung unter Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweis erhalten dürfen.
Sollten Sie keinen der beiden Nachweise erbringen können, so besteht die Möglichkeit uns einen PoC – Test, nicht älter als 24 Stunden vorzulegen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit sich bei uns vor Ort SELBST zu testen. Die entsprechenden Utensilien werden von uns dafür zur Verfügung gestellt.
Das Land Berlin regelt die Pandemiesituation mit folgenden Punkten in der aktuellen Verordnung:
– Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen dürfen ohne Obergrenze der Personenzahl Besuch empfangen
– Für Gäste des Hauses besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 – Maske, im Zimmer darf die Maske abgenommen werden
– Beschäftigte in Pflegeheimen benötigen eine FFP2- oder vergleichbare Maske bei körpernahen Dienstleistungen oder auf Wunsch der Pflegebedürftigen
– Bewohner*innen von Senioren- und Pflegeheimen müssen keine Masken mehr tragen
Bitte beachten Sie, das wir Verstöße gegen die oben genannten Maßnahmen mit einem Hausverbot von 5 Tagen ahnden.
Des Weiteren haben wir uns dazu entschlossen, die tägliche Testpflicht für alle unsere Mitarbeiter*innen aufrecht zu halten. Damit wollen wir allen die Sicherheit geben, dass unsere Residenz das sichere Zuhause bleibt, welches Sie aktuell ist.
Das Team der Residenz Zehlendorf freut sich, Ihnen und unseren Bewohner*innen mit den neuen Regeln wieder etwas mehr Freiheit ermöglichen zu können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!